Das BBK hat im Mai 2026 die „Basisszenarien im Kontext der Zivilen Verteidigung" veröffentlicht – neun regionale Ereignisse vom Cyberangriff auf die Verwaltung bis zum Beschuss mit konventionellen Waffen. Dieser Beitrag stellt die neun Szenarien dar und ordnet jedem Szenario eine Auswahl von Konsequenzen für die beteiligten Akteure zu.
Mit den „Basisszenarien im Kontext der Zivilen Verteidigung" liefert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine Auswahl möglicher regionaler Ereignisse, an denen sich kommunale Akteure und Betreiber kritischer Infrastrukturen ausrichten sollen. Abgeleitet sind sie aus dem „Gesamtszenario Zivile Verteidigung", das einen möglichen Konfliktverlauf in vier Eskalationsphasen beschreibt. Die neun Basisszenarien fokussieren auf die ersten drei Phasen – von hybriden Bedrohungen über den militärischen Aufmarsch bis zum Übergang in die Bündnis- und Landesverteidigung.
Der Unterschied zum Katastrophenschutz: Vorsatz
Der wesentliche Unterschied zum Katastrophenschutz liegt in der auslösenden Ursache. Szenarien der Zivilen Verteidigung unterliegen der böswilligen Absicht eines Angreifers: Die Schadensereignisse werden vorsätzlich verursacht und verfolgen ein übergeordnetes strategisches Interesse – etwa die Störung der militärischen Logistik, die Verunsicherung der Bevölkerung oder die Reduzierung des gesellschaftlichen Rückhalts für Entscheidungsträger. Die entstehenden, destabilisierenden Kaskadeneffekte werden bewusst herbeigeführt.
Die Mittel des Aggressors – technisch, personell, finanziell – sind als sehr umfangreich anzusehen. Durch Spionage, Sabotage und finanzielle Anreize für Dritte oder die Unterstützung bestehender extremistischer Gruppierungen ist der eigentliche Urheber nicht immer erkennbar. Bestehende systemische Belastungen werden gezielt ausgenutzt: In Dürrezeiten herbeigeführte Vegetationsbrände etwa lassen sich als strategisches Mittel einsetzen. Lagen können hochkomplex werden und somit Kräfte binden, während an anderer Stelle Vulnerabilität herbeigeführt wird.
Vier strukturelle Konsequenzen, die gesamtheitlich für alle neun Szenarien gelten
Bevor man die Einzelszenarien betrachtet, lohnt der Blick auf Konsequenzen, die gemäß BBK allen Szenarien unterstellt werden dürfen.
Lange, nicht vorhersehbare Dauer. Die Herausforderungen bestehen erwartungsgemäß über einen längeren Zeitraum, dessen Ende in der Regel nicht absehbar ist. Maßnahmen – auch zur Wiederherstellung – sind unter andauernd schwierigen Bedingungen umzusetzen. Vorplanungen, die auf eine schnelle Rückkehr zum Normalbetrieb setzen, greifen zu kurz.
Reduzierte Personalverfügbarkeit. Mitarbeitende können mehrfach vorgesehen – beispielsweise als ehrenamtliche Einsatzkräfte in der Feuerwehr und dem THW – und gleichzeitig selbst betroffen sein. In den Szenarien sollte deshalb das reale Bewältigungspotenzial der relevanten Funktionen berücksichtigt werden.
Eigene Betroffenheit der handelnden Akteure. Wer die Lage als Institution bewältigen soll, kann selbst Ziel oder Geschädigter sein. Die Sicherstellung der eigenen Handlungsfähigkeit und die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sind deshalb Grundvoraussetzung.
Begleitende Desinformation. Sämtliche Basisszenarien werden von Desinformationskampagnen begleitet, auch dort, wo es nicht eigens erwähnt wird. Eine tragfähige, offene und klare Kommunikationsstrategie ist damit Bestandteil jeder Lagebewältigung.
Hinzu kommt die enge zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZ) und die Kooperation mit privaten Dienstleistern, darunter Betreiber kritischer Infrastrukturen, auf Basis vorab geklärter Zuständigkeiten.
Zivile Verteidigung: die neun Basisszenarien und ihre Konsequenz
1 – Cyberangriff auf die Verwaltung. Sämtliche Dateien sind verschlüsselt, Intranet, Telefon- und Mailserver sind ausgefallen, sensible Daten fließen ab; ob Außen- oder Innentäter ist zunächst unklar. Sozialleistungen und Meldewesen stehen still.
Konsequenz: Es braucht netzunabhängige Notfallprozesse, vorbereitete alternative Kommunikationswege zur Bevölkerung und vorab geklärte Schnittstellen zu Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Verfassungsschutz. Die offene Täterfrage rückt zudem internes Zugangsmanagement und Informationsschutz in den Vordergrund.
2 – Angriff auf die Stromversorgung. Im Winter werden umliegende Umspannwerke durch zeitgleiche Sabotageakte getroffen; es kommt zu einem regionalen, flächendeckenden Stromausfall von mindestens 72 Stunden. Betroffen sind auch militärische Einrichtungen, etwa ein Convoy Support Center.
Konsequenz: Notstrom ist über die volle Ausfalldauer realistisch zu dimensionieren, die Kommunikation muss netzunabhängig funktionieren und die Versorgung von Bevölkerung sowie der Streitkräfte ist parallel zu sichern – die Abhängigkeit von Netzbetreibern gehört vorab vertraglich und organisatorisch geregelt.
3 – Kontamination der Trinkwasserversorgung. Nach Einbrüchen in Wasserwerken besteht Kontaminationsverdacht; bis zur Rückmeldung aus der Analyse wird die Versorgung über das Rohrleitungssystem für die ganze Region eingestellt.
Konsequenz: Eine Trinkwassernotversorgung muss über mehrere Tage vorhanden sein. Die Verdachtslage ist zu kommunizieren, und auch hier sind militärische Einrichtungen mitzudenken.
4 – Aufmarsch von NATO-Kräften zur Abschreckung. Binnen 180 Tagen sind bis zu 800.000 Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Fahrzeuge quer durch Deutschland zu verlegen, unterzubringen und zu versorgen. Trotz Vorplanung über den OPLAN DEU bleibt die Lage dynamisch; hybride Angriffe erzwingen kurzfristige Routenänderungen.
Konsequenz: Lokale zivile Unterstützungspotenziale müssen Versorgung, Unterbringung, Betankung und Instandhaltung verbündeter Kräfte, auch bei Lageänderungen, mittragen.
5 – Ausfall von Verkehrsinfrastruktur. Eine Straßenbrücke stürzt durch Sabotage ein, während ein Militärkonvoi sie überquert; mehrere Truppentransporter verunfallen, es gibt eine höhere Zahl Schwerverletzter.
Konsequenz: Verkehrsführung, schwere technische Hilfe und der Massenanfall von Verletzten greifen ineinander, während die Weiterfahrt weiterer Konvois über tragfähige Umleitungen sicherzustellen ist.
6 – Unfall eines Militärkonvois. Vorsätzliche Brandstiftung entlang einer militärischen Durchmarschroute löst einen Vegetationsbrand Richtung Wohngebiet aus; zugleich kippt bei einem Auffahrunfall ein munitionsbeladener Anhänger, ein Container mit Artilleriegranaten liegt auf der Fahrbahn, der Fahrer ist eingeklemmt.
Konsequenz: Vegetationsbrände sind hier als Mittel hybrider Kriegsführung erkennbar; technische Hilfe im unmittelbaren Bereich von Kampfmitteln und die Evakuierung der Bevölkerung treffen zusammen. Ein vergleichbarer Sabotageakt ist auch entlang von Bahnschienen möglich, was eine enge Zusammenarbeit mit der Bahn erfordert.
7 – Anschlag mit chemischen Kampfmitteln. Auf einem Marktplatz wird ein Aerosol versprüht; Menschen brechen zusammen, andere zeigen Vergiftungserscheinungen, es kommt zur Panik. Weil sich Betroffene selbstständig in umliegende Krankenhäuser begeben, kommt es zur Kontaminationsverschleppung.
Konsequenz: Dekontamination, Massenanfall von Verletzten und die medizinische Versorgung müssen Hand in Hand greifen. Die Verschleppung der Kontamination in die Versorgungseinrichtungen ist aktiv zu überwachen und zu unterbrechen.
8 – Fluchtbewegungen. Der Aggressor greift die NATO-Verteidigungslinie an, der Bündnisfall wird festgestellt; eine hohe Zahl Geflüchteter ist kurzfristig aufzunehmen und zu versorgen.
Konsequenz: Betreuung, Erfassung, Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen müssen kurzfristig erhöht werden.
9 – Angriff mit konventionellen Waffen. Im Übergang von der Bündnis- zur Landesverteidigung kommt es zum Beschuss von Zielen in Deutschland; im Fokus stehen kritische Infrastrukturen wie Umspannwerke und Verkehrsknoten. Eine Rakete oder Drohne schlägt in ein Gebäude ein, die Warnung vor weiteren Luftangriffen bleibt bestehen.
Konsequenz: Zufluchtsräume, ein funktionierendes Alarm- und Meldewesen sowie ein belastbares lokales Lagebild werden zu zentralen Punkten. Brandbekämpfung und technische Hilfe sind unter anhaltender Gefährdung möglichst weiterhin zu gewährleisten.
Vom Szenario zur Handlungssicherheit
Die Basisszenarien sind als Ansatzpunkte für Krisenmanagementübungen gedacht und entsprechend der örtlichen Verhältnisse weiter auszugestalten. Erst in praktischen Übungen entsteht Handlungssicherheit.
Für die Betreiber kritischer Infrastrukturen heißt das, die besonderen Bedingungen der Zivilen Verteidigung zu berücksichtigen: unter anderem die anhaltende Dauer, reduziertes Personal, eigene Betroffenheit, bewusst herbeigeführte Kaskadeneffekte, Kommunikation nach innen und außen und die Unterstützung der Streitkräfte.
Quellen und weiterführende Literatur
